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Mit einer Privat- Haftpflicht- Versicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer schadenstiftenden Handlung im privaten Bereich - also dort, wo praktisch jederzeit etwas passieren kann, für das Sie oder die Mitversicherten haften müssen. Und dabei kann es durchaus um beträchtliche Summen gehen. Anbei erhalten Sie ein Übersicht, wie lange Ihre Kinder bei Ihnen Mitversichert sind: Wer eine Katze, einen Kanarienvogel oder ein Meerschweinchen zu Hause hat, für den springt im Fall der Fälle die Privat- Haftpflicht- Versicherung ein. Was viele nicht wissen: sie gilt grundsätzlich nicht für Hunde - und seien sie noch so klein. Und sie gilt auch nicht für Pferde, Rinder, sonstige Reit- u. Zugtiere sowie wilde Tiere. Dafür braucht man eine spezielle Tierhalter- Haftpflicht- Versicherung. Laut Gesetz muß z.B. ein Hundehalter auch dann haften, wenn ihn selbst absolut kein Verschulden trifft. Und wenn sein Reitpferd scheut und einen Spaziergänger trifft, muß er ebenfalls Schadenersatz leisten. Beides kann teuer werden. Als Lehrer sind Sie einem speziellen Berufs- Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie trifft eine Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen, Schullandheim- Aufenthalten, beim Sportunterricht und ähnlichen Aktivitäten. Die Versicherung schützt Sie in diesen und weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung als Lehrer und auch als Privatperson. Auf der Jagd kann allerhand passieren: So können zum Beispiel Treiber oder Spaziergänger durch abirrende Kugeln verletzt werden. Es kann aber auch ein Jagdgast vom Hochsitz fallen, weil eine Leitersprosse durchbricht oder das Geländer nachgibt. Der fremde Hund wird mit Wild verwechselt, oder der eigene Jagdhund beißt einen Pilzsammler. Alles schon vorgekommen... Die Jagdbehörde verlangt deshalb für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd- Haftpflicht- Versicherung. Wir empfehlen jedem Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem 1.2. - dem Beginn des Jagdjahres - abzuschließen, damit die nötige Bescheinigung rechtzeitig vorliegt. Die Jagd- Haftpflicht- Versicherung umfaßt das Halten und Führen von zwei Jagdhunden. Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen. Dass dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt ist mit einem einfachen Rachenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät. Der Inhaber einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen haftet bei Schäden auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt. Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet, ist vielfältigen Haftpflichtgefahren ausgesetzt. Hierzu gehören u. a. die Streu- und Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung (z. B. Unebenheiten im Zuweg, schadhafte Treppengeländer). Verletzungen von Passanten und Besuchern können da schnell teuer werden. Was viele nicht wissen: Sie tragen als Bauherr selbst dann ein Haftpflichtrisiko, wenn ein Architekt plant und eine Bauunternehmung sowie Bauhandwerker die Bauarbeiten ausführen. So trägt der Bauherr das Risiko einer Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der Überwachungspflicht sowie des Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten. Hiergegen schützt der Abschluß einer Bauherren- Haftpflicht- Versicherung. |
Wer anderen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe (lt. BGB § 823) unter Umständen ein Leben lang.
Wenn es Verletzte gibt (z.B. durch Unfall mit dem Fahrrad) können durch Arztkosten, Schmerzensgelder und evtl.
Rentenzahlungen schnell einige hunderttausend Euro fällig werden.