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Mit der Schulunfähigkeits-Versicherung sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Schützlings: Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die Versicherung ein und zahlt die festgelegte Rente. Mit dieser Rente können Sie dann zum Bespiel einen Privatlehrer bezahlen oder den eigenen Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um Ihr Kind zu kümmern. Zum Ende der Schulzeit wandelt sich die Schulunfähigkeits-Versicherung automatisch in eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit. Startet Ihr Nachwuchs jetzt in die Berufsausbildung oder ins Berufsleben, kann der Schutz ohne Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgebaut werden.
Die Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ab einem Alter von 14 Jahre möglich (sofern noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt). Ob Standard oder Comfort-Variante liegt bei Ihnen. Der Beitrag wird zu diesem Zeitpunkt der dann gültigen Berufsgruppe angepaßt, wobei vorhandene Werte der Versicherung angerechnet werden.
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Ihr Kind wird immer älter und selbstständiger. Sie können es nicht mehr rund um die Uhr beschützen. Und wenn etwas passiert? Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen für eine optimale Versorgung nicht aus. Auch die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen in der Schule und auf direkten Wegen hin und zurück. Aber die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit und zu Hause. Deshalb muss der Versicherungsschutz für Ihr Kind gezielt ergänzt werden.