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Warum § 7h EStG?
Die steuervorteile für Gebäude in Sanierungsgebieten

Eine wichtige Aufgabe des Staates ist die Erhaltung bestehender Bausubstanz. Dafür braucht er die Mithilfe seiner Bürger. Die Paragraphen 7h und 10f EStG wurden erlassen, um ihnen einen besonderen Anreiz zur Investition in die Sanierung bestehender Gebäude zu bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden den Investoren Steuervorteile gewährt. Liegt beispielsweise ein Gebäude in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet können die § 7h und 10f EStG angewendet werden.


Für die Vermietung:
Im Falle einer Vermietung kann man die Sanierungskosten nach § 7h EStG abschreiben, das Sieht wie folgt aus:
  • Jahr 1 - 8: Abschreibungssatz von 9% pro Jahr also 8 Jahre lang
  • Jahr 9 - 12: Abschreibungssatz von 7% pro Jahr also 4 Jahre lang
Auf diesem Wege sorgen die staatlichen Steuervergünstigungen für die Verbesserung der Infrastruktur einer Stadt. Und Sie können somit bei deren Objekte 12 Jahre lang, die Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen.

Für Eigennutzung:
Jeder Wohnungseigentümer kann bei Selbstnutzung gemäß § 10f EStG die Sanierungskosten über 10 Jahre mit 9% pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.

Bestand:


Sanierung:


Nach Sanierung:


© Sascha Wagner